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Deutsches Schiedsgericht für Pferderecht

Willkommen beim Deutschen Schiedsgericht für Pferderecht, das einzige Schiedsgericht in Deutschland das sich auf Streitigkeiten rund um das Thema Pferd spezialisiert hat.

Beim Deutschen Schiedsgericht für Pferderecht, das sich als unabhängige Institution unter der Administration der EUDequi (Fachvereinigung für Pferderecht, Pferdetierärzte und hippologische Sachverständige) befindet, können Streitigkeiten rund um Thema Pferd schnell, kompetent und rechtssicher gelöst werden.

Schiedsgerichte haben in Deutschland eine lange Tradition und gewinnen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit immer mehr an Bedeutung. Der Grund dafür liegt an der in der Regel kurzen Verfahrensdauer, der hohen richterlichen Fachkompetenz, der Rechtssicherheit, dem fehlenden Anwaltszwang, der Flexibilität, den überschaubaren Kosten und des Ausschlusses der Öffentlichkeit. Schiedssprüche entfalten die gleiche Rechtssicherheit wie Urteile eines öffentlichen Gerichts und können in Deutschland und im Ausland vollstreckt werden. Gleichfalls bieten die meisten Rechtsschutzversicherer in ihren Versicherungsbedingungen Deckungsschutz auch für Schiedsverfahren an.

Der Institutionalisierung der Schiedsgerichtsbarkeit im Pferderecht durch die EUDequi (Fachvereinigung für Pferderecht, Pferdetierärzte und hippologische Sachverständige) lag der Gedanke zugrunde, dass Schiedsgerichtsverfahren aus den oben genannten Gründen gerade im Pferdebereich unter Fachleuten als sehr sinnvoll erachtet werden. Dass ein Schiedsverfahren in einer Instanz beendet ist und in der Regel weniger Zeit in Anspruch nimmt, ist entscheidend ein Schiedsverfahren dem staatlichen Zivilverfahren vorzuziehen. Speziell bei Kaufrechtsfällen, bei denen das streitbefangene Pferd für die Dauer des Prozesses weiterhin über Monate und Jahre Kosten verursacht und die der Unterlegene letztendlich zu tragen hat, punktet das Schiedsverfahren durch schnelle und rechtssichere Entscheidungen.

Die von der EUDequi anerkannten und eingetragenen Schiedsrichter sind Spezialanwälte für Pferderecht, Fachtierärzte für Pferde und öffentlich bestellte und vereidigte hippologische Sachverständige. Sie verfügen auf Grund ihres Tätigkeits- oder Interessenschwerpunktes über ein Spezialwissen, das es in dieser Bündelung in der deutschen Gerichtsbarkeit nicht noch einmal gibt.

 

 

Schiedsverfahren

Das nicht öffentliche Schiedsverfahren bietet gegenüber einem staatlichen Verfahren, welches der Öffentlichkeit zugänglich ist, in der Regel eine kurze Verfahrensdauer, hohe richterliche Fachkompetenz, Rechtssicherheit, fehlenden Anwaltszwang und Flexibilität. Das gesamte Schiedsverfahren ist auf „Schnelligkeit“ ausgelegt, was auch in der Schiedsordnung zum Ausdruck kommt. In der Regel ist davon auszugehen, dass eine Streitigkeit beim Schiedsgericht unter einem Jahr andauert, während vor staatlichen Gerichten 2-3 Jahre für die erste Instanz, bzw. bei 1. und 2. Instanz 3-5 Jahre schon keine Ausnahme mehr darstellen. Im Schiedsverfahren gibt es grundsätzlich nur eine Instanz, so dass hier auch verhältnismäßig schnell Rechtssicherheit eintritt. Zu dem entstehen durch dieses einstufige Verfahren regelmäßig geringere Kosten im Vergleich zu mehreren Instanzen vor den staatlichen Gerichten.

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht besitzt selbst keinerlei Einfluss auf das konkrete Schiedsverfahren und dessen Ausgang, sondern stellt lediglich eine effektive Verfahrensordnung, den Verfahrensrahmen sowie die sachkundige Expertise der Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung, unter der die individuell ernannten Schiedsrichter autonom und unabhängig agieren.

Der Weg zum Schiedsgericht kann über zwei Wege führen. Entweder über eine vorsorgliche Schiedsklausel im Vertrag der zwischen Parteien geschlossen wurde, oder über eine Schiedsvereinbarung die zwischen den streitenden Parteien im Nachgang geschlossen wird.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der Schiedsspruch, bindet die Parteien wie ein Urteil des staatlichen Gerichts.

Urteile eines Schiedsgerichts entfachen die gleichen Wirkungen wie ein staatliches Urteil und können somit z.B. auch mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstreckt werden.

Der Weg zum staatlichen Gericht ist den Parteien in diesen Fällen grundsätzlich verschlossen. Schiedssprüche können nicht von staatlichen Gerichten auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Deren Kontrolle beschränkt sich vielmehr auf in § 1059 Abs. 2 ZPO abschließend aufgezählten Aufhebungsgründen. Hierzu zählen u.a., ob die Schiedsvereinbarung wirksam getroffen wurde und ob das schiedsrichterliche Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist, wobei hieran geringere Anforderungen als an staatliche Gerichte gestellt werden.

 

Schiedsordnung für das Schiedsverfahren

Beschleunigtes Schiedsverfahren

Das beschleunigte Schiedsverfahren des Deutschen Schiedsgerichts für Pferderecht bietet den Parteien die Möglichkeit, insbesondere kleinere oder einfach gelagerte Streitigkeit bis zu einem Streitwert von 25.000,- € schneller und mit geringeren Kosten entscheiden zu lassen, ohne dabei die weiteren Vorteile des „normalen“ Schiedsverfahrens aufgeben zu müssen. Wesentlich ist, dass der Schiedsrichter nicht sklavisch den für größere Verfahren entwickelten „Best Practices“ folgt, sondern das Verfahren entsprechend dem Streitwert und der Komplexität des Sachverhalts angemessen und fair führt.

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht besitzt selbst keinerlei Einfluss auf das konkrete beschleunigte Schiedsverfahren und dessen Ausgang, sondern stellt lediglich eine effektive Schiedsgerichtsordnung, den Verfahrensrahmen sowie die sachkundige Expertise der Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung, unter der der individuell ernannte Schiedsrichter autonom und unabhängig agiert.

Das beschleunigte Schiedsverfahren bietet wie das normale Schiedsverfahren gegenüber einem staatlichen Verfahren eine hohe richterliche Fachkompetenz, Rechtssicherheit, fehlenden Anwaltszwang und Flexibilität. Das gesamte beschleunigte Schiedsverfahren ist gegenüber dem normalen Schiedsverfahren jedoch noch mehr auf „Schnelligkeit“ ausgelegt, was auch in der Schiedsordnung zum Ausdruck kommt. Die Verfahrensdauer soll im beschleunigten Schiedsverfahren nicht mehr als 6 Monate betragen.

Der Weg zu einem beschleunigten Schiedsverfahren kann über zwei Wege führen. Entweder über eine vorsorgliche Schiedsklausel im Vertrag der zwischen Parteien geschlossen wurde, oder über eine Schiedsvereinbarung die zwischen den streitenden Parteien im Nachgang geschlossen wird.

Die Entscheidung eines Schiedsgerichts, der Schiedsspruch, bindet die Parteien wie ein Urteil des staatlichen Gerichts.

Urteile des Schiedsgerichts entfachen die gleichen Wirkungen wie staatliche Urteile und können somit z.B. auch mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstreckt werden.

Der Weg zum staatlichen Gericht ist den Parteien in diesen Fällen grundsätzlich verschlossen. Schiedssprüche können nicht von staatlichen Gerichten auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Deren Kontrolle beschränkt sich vielmehr auf in § 1059 Abs. 2 ZPO abschließend aufgezählten Aufhebungsgründen. Hierzu zählen u.a., ob die Schiedsvereinbarung wirksam getroffen wurde und ob das schiedsrichterliche Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist, wobei hieran geringere Anforderungen als an staatliche Gerichte gestellt werden.

Zusammengefasst bietet das «beschleunigte Verfahren» folgende Vorteile:

  • die Streitsache wird in der Regel einem Einzelschiedsrichter zugewiesen, selbst wenn die Parteien in der Schiedsvereinbarung ein Dreierschiedsgericht vereinbart haben,
  • es wird in der Regel nur ein Schriftwechsel mit kurzen Fristen durchgeführt,
  • die Streitsache wird in der Regel auf der Grundlage von Urkundenbeweisen entschieden,
  • der Schiedsspruch ist innerhalb von 6 Monaten nach Zusendung der Akten an das Schiedsgericht zu erlassen und
  • die Gebühren sind in der Regel geringer als bei dem „normalen“ Schiedsverfahren.

 

Schiedsordnung für das beschleunigte Schiedsverfahren

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten hat das Ziel im Rahmen eines Rechtsverhältnisses für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Schiedsgutachten zeichnet sich durch die Rechtsverbindlichkeit aus, da der Schiedsspruch des Schiedsgutachters für beide Parteien bindend ist und auch gerichtlich nicht angefochten werden kann.

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht besitzt selbst keinerlei Einfluss auf das Schiedsgutachtenverfahren und dessen Ausgang, sondern stellt lediglich eine effektive Schiedsgerichtsordnung, den Verfahrensrahmen sowie die sachkundige Expertise der Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung, unter der der individuell ernannte Schiedsgutachter autonom und unabhängig agiert

Gegenstand kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt.

Hierzu zählt z.B.

  • die Qualität von Heu,
  • die Ausführung eines Hufbeschlags,
  • Zustand eines Weidezaunes,
  • Passform eines Sattels,
  • Emissionswerte eines Pferdebetriebs,
  • Verkehrssicherungsvorkehrungen eines Reitbetriebs,
  • Rittigkeit eines Pferdes,
  • Zuchttauglichkeit eines Pferdes,
  • gesundheitlicher Zustand eines Pferdes,
  • tierärztliche Behandlung,
  • Wertfeststellung eines Pferdes,
  • Qualität von Pferdesperma,
  • Höhe eines Schadenersatzes,
  • Höhe eines entgangenen Gewinns

sein.

Die Parteien können ein Schiedsgutachten bereits bei Abschluss eines Vertrages mit einer Schiedsgutachtenklausel vereinbaren, sich aber auch nachdem ein Streitfall entstanden ist auf ein Schiedsgutachtenverfahren mit einer Schiedsgutachtervereinbarung einigen.

 

Schiedsordnung für das Schiedsgutachten

Unsere Schiedsrichter und Schiedsgutachter

Von einem staatlichen Richter, der jährlich hunderte von Fällen zu entscheiden hat, ist die eingehende Befassung mit einem Pferderechtsfall nicht ohne weiteres zu erwarten, zumal es keine Fachgerichtsbarkeit für Pferderecht gibt.
Die Schiedsrichter des Deutschen Schiedsgerichts für Pferderecht sind hingegen durchweg ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet, was durch langjährige praktische Erfahrungen und/oder Publikationstätigkeit belegt ist.
Als spezialisierte Pferderechtsanwälte (EUDequi), Fachtierärzte für Pferde und öffentlich bestellte und vereidigte hippologische Sachverständige verfügen Sie über eine hohe Fachkompetenz und stehen damit für ein fachlich fundiertes Schiedsgerichtsverfahren. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts muss ein Volljurist mit Befähigung zum Richteramt sein, den Nachweis der geforderten Spezialisierung im Pferderecht nachweisen können und beim Deutschen Schiedsgericht für Pferderecht geführt/gelistet sein.

Sie sind Rechtsanwalt und auf Pferderecht spezialisiert, Fachtierarzt für Pferde und/oder ö.b.v. Sachverständige für Pferde und möchten in das Schiedsrichterverzeichnis aufgenommen werden? Den entsprechenden Aufnahmeantrag finden Sie hier nachfolgend

 

Zum Online Aufnahmeantrag

 

Die Auflistung der gelisteten Schiedsrichter wird zur Zeit aktualisiert.

Schiedsgerichtsklausel / Schiedsvereinbarung

Eine Schiedsklausel bzw. Schiedsvereinbarung regelt für rechtliche Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die (ausschließliche) Inanspruchnahme eines Schiedsgerichts. Sie muss nach deutschem Recht schriftlich geschlossen werden und kann bereits bei Vertragsschluss, nachträglich zu einem bestimmten Vertrag oder auch erst für einen bereits entstandenen Konflikt geschlossen werden. Um das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht als zuständiges Schiedsgericht zu bestimmen, empfiehlt es sich nachfolgende Schiedsklausel zu verwenden:

Muster der Schiedsgerichtsklausel des Deutschen Schiedsgerichts für Pferderecht.

  • „Über alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit… (Bezeichnung des Vertrags mit Datum) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung des Deutschen Schiedsgerichts für Pferderecht (EUDequi) durch ein danach zu bildendes Schiedsgericht (in der Regel drei Schiedsrichter, alternativ bei gemeinsamer Einigung ein Schiedsrichter, bzw. immer ein Schiedsrichter im beschleunigten Verfahren, bzw. immer ein Schiedsgutachter im Schiedsgutachterverfahren) unter Anwendung der materiellen Vorschriften des deutschen BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entscheiden!“

Schiedsantrag

  1. Um das Schiedsgerichtsverfahren einzuleiten, stellt mindestens eine Partei einen Antrag bei dem Deutschen Schiedsgericht für Pferderecht.

Er muss:

    • Namen und die Anschrift (mit E-Mail-Adresse und Telefon) der Parteien,
    • den Streitgegenstand und somit den Sachverhalt, welcher der Einleitung des Schiedsgerichtsverfahrens zugrunde liegt und
    • die Schiedsgerichtsklausel bzw. Schiedsgerichtsvereinbarung aus der sich die Zuständigkeit des Deutschen Schiedsgerichts für Pferderecht ergibt,

enthalten.

 

Zum Online Schiedsantrag

Aktuelles / Wissenswertes

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht für Pferderecht informiert zum Thema: Haftung bei einem Proberitt im Rahmen der Kaufvertragsanbahnung

LG Ravensburg      05.09.2023   Im vorliegenden Fall hatte sich die Klägerin, die seit dem 4. Lebensjahr reitet, auf der Suche nach einem Pferd bei

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden

Heute zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden  Anwendung von § 24 UstG  bei der Veredelung von Reitpferden   (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.11.2022 –  Revision eingelegt beim BFH)   Entsprechend § 24 UStG dürfen pauschalierende Landwirte die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer einnehmen. Sie müssen diese nicht an das Finanzamt abführen, sondern dürfen diese behalten. Im Gegenzug müssen diese Betriebe die Umsatzsteuer selbst tragen, die sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen. Im vorliegendem Fall betrieb der Kläger eine

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?

Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 30.08.2023 Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd? Ist ein altes Rennpferd „mangelhaft“? Kann man von einem Kaufvertrag über ein solches Pferd zurücktreten? Es kommt, wie immer in der Juristerei, auf den Einzelfall an. Über einen solchen hat jetzt der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden: Eine Frau aus dem Ammerland hatte in der Nähe von Leer das Pferd

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Anfechtung eines Pferdekaufvertrags wegen arglistiger Täuschung

LG Gießen        vom      23.11.2012 Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin für den Wiedereinstig sowie für den Einstieg ihrer Tochter in den Reitsport eine Trakehnerstute erworben, die von der Beklagten wie folgt beworben wurde. „Unkomplizierte Trakehnerprämienstute zum Losreiten! Sehr leichtrittige 8-jährige Trakehnerprämienstute, im Hauptstutbuch eingetragen mit 54 Punkten, Stutenleistungsprüfung 7,5 (Schritt 8,5; Springen 8,0). Mit feinsten Hilfen auch von Kindern problemlos zu reiten. Bei einem Stockmaß von 1,61 m ideales Junioren/Umsteigerpferd. Sehr sitzbequem …“ Bei den zwei Besichtigungsterminen hatte die Klägerin das Pferd zweimal Probe geritten und

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Aufklärungspflicht des Vermittlers

Aufklärungspflicht des Vermittlers OLG Hamm  vom   12.04.2021 Im vorliegenden Fall vermittelte die Betreiberin einer Verkaufsplattform für Pferde ein

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten

Hanseatisches OLG Bremen    vom   18.4.2012   Im vorliegenden Fall hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen darüber zu entscheiden, ob eine Tierhalterin für den Sturz einer 17-Jährigen von ihrem Pferd einzustehen hat, an dem die 17-Jährige

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Widerrufsrecht beim Kauf eines individuell angefertigten Dressursattels

LG Saarbrücken     vom     29.09.2022 Im vorliegenden Fall hatte die Käuferin einen Maßsattel erworben. Diesen hatte sie, nachdem sie einen Vorführsattel, den ein Verkaufsvertreter ihr zur Probe

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung

 AG Helmstedt        Urteil vom    1.10.2013.

Im vorliegenden Fall lag eine Weidegemeinschaft von drei Pferden mit entsprechend drei Tierhaltern vor

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Auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein.

 

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  Im vorliegenden Fall war ein Hund in eine Pferdekoppel, auf der sich zwei Pferde befanden, eingedrungen und hatte

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?

AG Wetzlar      10.01.2012   Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?   Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin eines Hengstes diesen zur Kastration in eine Pferdeklinik gebracht. Ein Tag nach der Kastration wurde

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Unpassender nach Maß gefertigter Sattel

AG Kaiserslautern      29.03.2011   „Unpassender nach Maß gefertigter Sattel“   Im vorliegenden Fall kaufte die Klägerin von der beklagten Inhaberin eines Reitsporthandels einen Maßsattel, angefertigt speziell für

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Unfall bei einer Schauveranstaltung eines Reit- und Fahrvereins; Haftung des Vorstandsmitglieds

Brandenburgisches Oberlandesgericht      vom    9.11.2022   Im vorliegenden Fall war es zu einem Kutschenunfall während einer Schauveranstaltung gekommen. Für die Veranstaltung war ein Schaubild geplant, bei dem gleichzeitig vier Kutschen

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd

Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd   Berufungsinstanz OLG Brandenburg     17.11.2021 Vorinstanz LG Potsdam      21. 04.2021     Im vorliegenden Fall war eine Reitschülerin (Klägerin) in Ihrer zweiten Reitstunde vom Pferd gestürzt. Zu dem Unfall kam es, da sich das Pferd, welches nicht durch Führstrick oder Longe Kontakt zum Reitlehrer hatte, auf Grund von Laubrascheln erschrak und unkontrolliert Sprünge machte.   Die Reitschülerin nahm daraufhin

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 8.11.2022 zum Thema Tierhalterhaftung

Pressemitteilung des LG Koblenz: Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskräftig)     Pferd schubst Radlerin Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Der Sachverhalt

Pressemitteilung des LG Köln vom 31.10.2022 Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss.

Pressemitteilung LG Köln vom 31.10.2022   Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss. Das Landgericht Köln entschied nun, dass die Klägerin Schmerzensgeld und Schadensersatz erhält, nachdem sie von einem Pferd

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?

OLG Hamm        12.04.2022 (Beschluss) Verfahrensgang vorher: LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2021   „Das Gericht hatte in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 06.08.2021 verkündete Urteil des LG Bielefeld durch Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen   Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin (eine erfahrene Reiterin) schon bevor die Beklagte (die Reitlehrerin der Klägerin und Besitzerin des besagten Pferdes und weiterer Pferde) zugegen war auf das Pferd

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Hat der Käufer eines Pferdes Anspruch auf Einsicht in die zeitlich vor dem Kauf fallenden tierärztlichen Behandlungsunterlagen?

LG Münster     vom    19.08.2022   Im vorliegenden Fall begehrte die Käuferin eines Pferdes nach dem Kauf vom Tierarzt, bei dem sich das Pferd vor dem Kauf in Behandlung befand, Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Röntgenaufnahmen aus der Zeit vor dem Erwerb des Pferdes. Sie berief sich hierbei auf

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd

LG Meiningen    19.08.2022 Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde Zuvor hatten die Mutter und

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.

Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).

Das Gericht führte dazu weiter aus,

dass

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Physiologische Normabweichungen als Sachmangel (hier: zu flacher Hufwinkel)

Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier: zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs (hier Auktion) aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet, urteilte das OLG Hamm am 28.01.2019 , dass

Das Schiedsgericht für Pferderecht informiert zum Thema: Verletzung einer helfenden Person bei einer Pferdeverladung

LG Münster     vom  31.07.2019     Im vorliegenden Fall hatte eine Frau versucht, der Tochter des verklagten Pferdehalters beim Verladen eines Pferdes in den frühen Morgenstunden (es war noch dunkel) zu helfen und

Ihr Schiedsgericht informiert zum Thema: Tierschutzrechtliche Anforderungen der Amtsveterinäre an eine regelmäßige Hufpflege

  Bayerischer Verwaltungsgerichtshof   20.04.2022    Az.: 23 ZB 19.2286   Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels

Das Schiedsgericht für Pferde informiert zum Thema Haftung eines Hufschmieds

Das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht hat am 13.03.2020 (Az: 1 U 77/19) entschieden, dass ein Beschlagen trotz einer ggf. dünnen Sohle keine Pflichtverletzung darstelle. Es schloss sich den Angaben des Sachverständigen an, dass dies eine Schutzmaßnahme sei, damit die Hufsohle keinen Kontakt zum harten Untergrund habe. Was war geschehen: Die Klägerin war Eigentümerin einer Stute. Am 14.04.2014 begab sich der Beklagte (Hufschmied) zu der Klägerin, um die Stute zu beschlagen. Es wurde darüber gesprochen

Das Schiedsgericht für Pferderecht informiert: Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft?

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 13.06.2022   Urteil   25.05.2022   Az. 3 O 134/19 (nicht rechtskräftig) Der Sachverhalt Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die bei ihr versicherte Geschädigte

Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, wenn sich nach dem Erwerb des Pferdes Rittigkeitsprobleme zeigen?

Der BGH urteilte am 27.05.2020 (Az: VIII ZR 315/18), dass „Rittigkeitsprobleme“ durch von einem Reitpferd gezeigte Widersetzlichkeiten auch bei Vorliegen eines nicht mit Krankheitssymptomen verbundenen Kissing-Spines-Befundes -in Ermangelung einer anderslautenden Beschaffenheitsvereinbarung oder eines besonderen Vertragszwecks-kein Sachmangel darstellt.

Ist der Anspruch eines Hufschmieds wegen eines Pferdetritts unter dem Gesichtspunkt eines konkludenten Haftungsausschlusses oder eines Handelns auf eigene Gefahr zu kürzen?

OLG Hamm        04.01.2021 Im vorliegenden Fall war ein Schmied in der Stallgasse beim Passieren des Pferdes – von hinten – getreten und verletzt worden. Er verklagte daraufhin den Halter des Pferdes auf Schadensersatz.

Haftung bei fehlerhafter Eingliederung eines Pferdes in eine bestehende Gruppe

Das Brandenburgische OLG hat am 16.02.21 entschieden, dass ein Pferdepensionsbetreiber für die Folgen einer fehlerhaften Eingliederung eines Pferdes in eine bestehende Gruppe zu haften hat. Im vorliegenden Fall schlossen die Pferdepensionsbetreiberin und der Halter eines 1,5 jährigen Junghengstes einen Pferdeeinstellvertrag ab. Inhalt des Vertrags war ein Platz in einer Fohlenherde, sowie die Robusthaltung und Fütterung des Junghengstes.

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