Heute zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von ReitpferdenAnwendung von § 24 UstG bei der Veredelung von Reitpferden
(FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.11.2022 – Revision eingelegt beim BFH)
Entsprechend § 24 UStG dürfen pauschalierende Landwirte die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer einnehmen. Sie müssen diese nicht an das Finanzamt abführen, sondern dürfen diese behalten. Im Gegenzug müssen diese Betriebe die Umsatzsteuer selbst tragen, die sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen.
Im vorliegendem Fall betrieb der Kläger eine
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 9.11.2022
Im vorliegenden Fall war es zu einem Kutschenunfall während einer Schauveranstaltung gekommen. Für die Veranstaltung war ein Schaubild geplant, bei dem gleichzeitig vier Kutschen
Sturz eines Reitschülers vom ReitschulpferdBerufungsinstanz OLG Brandenburg 17.11.2021
Vorinstanz LG Potsdam 21. 04.2021
Im vorliegenden Fall war eine Reitschülerin (Klägerin) in Ihrer zweiten Reitstunde vom Pferd gestürzt. Zu dem Unfall kam es, da sich das Pferd, welches nicht durch Führstrick oder Longe Kontakt zum Reitlehrer hatte, auf Grund von Laubrascheln erschrak und unkontrolliert Sprünge machte.
Die Reitschülerin nahm daraufhin
LG Münster vom 19.08.2022
Im vorliegenden Fall begehrte die Käuferin eines Pferdes nach dem Kauf vom Tierarzt, bei dem sich das Pferd vor dem Kauf in Behandlung befand, Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Röntgenaufnahmen aus der Zeit vor dem Erwerb des Pferdes.
Sie berief sich hierbei auf
LG Meiningen 19.08.2022
Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde
Zuvor hatten die Mutter und
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier: zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs (hier Auktion) aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet,
urteilte das OLG Hamm am 28.01.2019 ,
dass
Das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht hat am 13.03.2020 (Az: 1 U 77/19) entschieden, dass ein Beschlagen trotz einer ggf. dünnen Sohle keine Pflichtverletzung darstelle. Es schloss sich den Angaben des Sachverständigen an, dass dies eine Schutzmaßnahme sei, damit die Hufsohle keinen Kontakt zum harten Untergrund habe.
Was war geschehen:
Die Klägerin war Eigentümerin einer Stute. Am 14.04.2014 begab sich der Beklagte (Hufschmied) zu der Klägerin, um die Stute zu beschlagen. Es wurde darüber gesprochen
Pressemitteilung des LG Koblenz vom 13.06.2022Urteil 25.05.2022 Az. 3 O 134/19 (nicht rechtskräftig)Der Sachverhalt
Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die bei ihr versicherte Geschädigte
OLG Hamm 04.01.2021
Im vorliegenden Fall war ein Schmied in der Stallgasse beim Passieren des Pferdes – von hinten – getreten und verletzt worden. Er verklagte daraufhin den Halter des Pferdes auf Schadensersatz.
Das Brandenburgische OLG hat am 16.02.21 entschieden, dass ein Pferdepensionsbetreiber für die Folgen einer fehlerhaften Eingliederung eines Pferdes in eine bestehende Gruppe zu haften hat.
Im vorliegenden Fall schlossen die Pferdepensionsbetreiberin und der Halter eines 1,5 jährigen Junghengstes einen Pferdeeinstellvertrag ab. Inhalt des Vertrags war ein Platz in einer Fohlenherde, sowie die Robusthaltung und Fütterung des Junghengstes.