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Deutsches Schiedsgericht für Pferderecht

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten hat das Ziel im Rahmen eines Rechtsverhältnisses für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Schiedsgutachten zeichnet sich durch die Rechtsverbindlichkeit aus, da der Schiedsspruch des Schiedsgutachters für beide Parteien bindend ist und auch gerichtlich nicht angefochten werden kann.

Das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht besitzt selbst keinerlei Einfluss auf das Schiedsgutachtenverfahren und dessen Ausgang, sondern stellt lediglich eine effektive Schiedsgerichtsordnung, den Verfahrensrahmen sowie die sachkundige Expertise der Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung, unter der der individuell ernannte Schiedsgutachter autonom und unabhängig agiert

Gegenstand kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt.

Hierzu zählt z.B.

  • die Qualität von Heu,
  • die Ausführung eines Hufbeschlags,
  • Zustand eines Weidezaunes,
  • Passform eines Sattels,
  • Emissionswerte eines Pferdebetriebs,
  • Verkehrssicherungsvorkehrungen eines Reitbetriebs,
  • Rittigkeit eines Pferdes,
  • Zuchttauglichkeit eines Pferdes,
  • gesundheitlicher Zustand eines Pferdes,
  • tierärztliche Behandlung,
  • Wertfeststellung eines Pferdes,
  • Qualität von Pferdesperma,
  • Höhe eines Schadenersatzes,
  • Höhe eines entgangenen Gewinns

sein.

Die Parteien können ein Schiedsgutachten bereits bei Abschluss eines Vertrages mit einer Schiedsgutachtenklausel vereinbaren, sich aber auch nachdem ein Streitfall entstanden ist auf ein Schiedsgutachtenverfahren mit einer Schiedsgutachtervereinbarung einigen.

 

Schiedsordnung für das Schiedsgutachten

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Deutsches Schiedsgericht für Pferderecht

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