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Deutsches Schiedsgericht für Pferderecht

Schiedsgerichtsklausel / Schiedsvereinbarung

Eine Schiedsklausel bzw. Schiedsvereinbarung regelt für rechtliche Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die (ausschließliche) Inanspruchnahme eines Schiedsgerichts. Sie muss nach deutschem Recht schriftlich geschlossen werden und kann bereits bei Vertragsschluss, nachträglich zu einem bestimmten Vertrag oder auch erst für einen bereits entstandenen Konflikt geschlossen werden. Um das Deutsche Schiedsgericht für Pferderecht als zuständiges Schiedsgericht zu bestimmen, empfiehlt es sich nachfolgende Schiedsklausel zu verwenden:

Muster der Schiedsgerichtsklausel des Deutschen Schiedsgerichts für Pferderecht.

  • „Über alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit… (Bezeichnung des Vertrags mit Datum) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung des Deutschen Schiedsgerichts für Pferderecht (EUDequi) durch ein danach zu bildendes Schiedsgericht (in der Regel drei Schiedsrichter, alternativ bei gemeinsamer Einigung ein Schiedsrichter, bzw. immer ein Schiedsrichter im beschleunigten Verfahren, bzw. immer ein Schiedsgutachter im Schiedsgutachterverfahren) unter Anwendung der materiellen Vorschriften des deutschen BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entscheiden!“

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Deutsches Schiedsgericht für Pferderecht

Eudequi Ewiv
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