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Deutsches Schiedsgericht für Pferderecht

Schiedsantrag

  1. Um das Schiedsgerichtsverfahren einzuleiten, stellt mindestens eine Partei einen Antrag bei dem Deutschen Schiedsgericht für Pferderecht.

Er muss:

    • Namen und die Anschrift (mit E-Mail-Adresse und Telefon) der Parteien,
    • den Streitgegenstand und somit den Sachverhalt, welcher der Einleitung des Schiedsgerichtsverfahrens zugrunde liegt und
    • die Schiedsgerichtsklausel bzw. Schiedsgerichtsvereinbarung aus der sich die Zuständigkeit des Deutschen Schiedsgerichts für Pferderecht ergibt,

enthalten.

 

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Deutsches Schiedsgericht für Pferderecht

Eudequi Ewiv
Oskar-Barnack-Straße 1
D-35606 Solms
Germany