Schiedsantrag
- Um das Schiedsgerichtsverfahren einzuleiten, stellt mindestens eine Partei einen Antrag bei dem Deutschen Schiedsgericht für Pferderecht.
Er muss:
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- Namen und die Anschrift (mit E-Mail-Adresse und Telefon) der Parteien,
- den Streitgegenstand und somit den Sachverhalt, welcher der Einleitung des Schiedsgerichtsverfahrens zugrunde liegt und
- die Schiedsgerichtsklausel bzw. Schiedsgerichtsvereinbarung aus der sich die Zuständigkeit des Deutschen Schiedsgerichts für Pferderecht ergibt,
enthalten.